Green Card - Alle Informationen und Formulare dazu

 Beim ÖLV-Verbandstag am Samstag, 16. März 2024, wurde die neue Safeguarding-Ordnung beschlossen, die nun für die gesamte österreichische Leichtathletik und alle Bundesländer gilt. Ein Meilenstein, denn die gesamte Leichtathletik setzt ein starkes Zeichen, dass alle Formen von Gewalt und sexuellem Mißbrauch keinen Platz haben und Österreichs Leichtathletik ein sicheres Umfeld bietet.

Das Kernelement der präventiven Maßnahmen bildet die Green Card für alle am Verbandsleben beteiligten, volljährigen Personen (z.B. Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen jeglicher Art sowie Kampfrichter:innen).

In vier einfachen und schnellen Schritten zum Erhalt der Green Card
 

Die erforderlichen Seiten bzw. Formulare sind jeweils verlinkt:

  1. Verhaltenskodex lesen, ausdrucken und unterschreiben
     
  2. Absolvieren des E-Learning-Programms „SAFE SPORT" (Dauer ca. 35-45 min)
    Bitte auf der angegebenen Website registrieren, dann das E-Learning-Programm und den einfachen Abschlusstest absolvieren, dann das Fenster schließen und auf "nächste Einheit" klicken, dann ein Feedback geben und wieder "nächste Einheit" klicken. Dann die Teilnahmebestätigung (PDF) öffnen und abspeichern. Das Programm kann jederzeit gestartet werden.
     
  3. Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge"
    Diese Version kann nicht online beantragt werden, persönliches Erscheinen bei der Behörde (Landespolizeidirektion bzw. in Wien beim Polizeikommissariat. In Städten oder Gemeinden ohne Landespolizeidirektion bitte im Bürgermeister:innen-Büro beantragen) ist erforderlich.

    Für den Antrag sind zwei Formulare notwendig:

    a) Antrag Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge".
    Hier müssen die persönlichen Daten ergänzt werden. Abschließend unterschreiben Sie das Formular selbst.

    b) Die Beilage zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung "Kinder und Jugendfürsorge" muss vom Verein, Landesverband oder ÖLV unterfertigt werden (Stempel, Unterschrift). Manche Stellen erfordern das Original (z.B. Wien).
    Sollte die Ausstellung der Beilage über ihren Verein nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an ÖLV-Mitarbeiterin Linda Baudis (Mo, Mi, Do, Fr 8-13 Uhr - Tel. 01/ 505 73 50-13 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

    Wichtig: Die Kosten für die Bescheinigung werden vom ÖLV übernommen. Dazu senden Sie bitte einen Scan bzw. ein Foto der Rechnung gemeinsam mit den Unterlagen und ihrem IBAN an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 
      
  4. Nach Erledigung der Punkte 1-3 senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular "Green Card" gemeinsam mit den drei erforderlichen Beilagen (Verhaltenskodex, Safe-Sport-Zertifikat, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge) per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu.

Die „Green Card“ wird nach Einlangen aller Dokumente und Zertifikate für vier Jahre ausgestellt und ist im Personenprofil der ÖLV-Datenbank ATHMIN öffentlich sichtbar. Interessierte können sich daher online im Personenprofil vergewissern, ob sich die Betreuungsperson ihres Kindes zum Safeguardingkonzept des ÖLV bekennt und die „Green Card“-Erfordernisse erfüllt hat.

Die positiven Auswirkungen in der Praxis

Durch den Erhalt der Green Card

  • wird die Teilnahme an Entsendungen zu internationalen Meisterschaften durch den ÖLV,
  • werden finanzielle Förderungen der Person durch den ÖLV,
  • werden Zutritte zu Coaching Zonen bei österreichischen Meisterschaften,
  • werden Teilnahmen an ÖLV-Fortbildungen oder -Veranstaltungen,
  • werden Befürwortungen durch den ÖLV bei Instruktor:innen- oder Trainer:innen-Ausbildungen und
  • Einsätze als Kampfrichter:in bei Wettkämpfen (ab 30.06.2024 verbindlich) ermöglicht.
Weitere Infos

Die Aufgaben für Landesverbände und Vereine im Zusammenhang mit den Safeguarding-Maßnahmen sind in den Ordnungen nachzulesen bzw. weitere Informationen folgen in separaten Beiträgen.

23/03/24 15:10, Text: Bernhard Rauch