Burgenländische Landesmeisterschaften Berglauf

Der Berglauf „FF-Thal – Unterberg Schutzhaus“ ist eine burgenländische Meisterschaft im Berglauf und nur für den Spitzensport zugelassen!

Ausschreibung zum PDF Download

ALLGEMEINE INFORMATION

Datum

Samstag, 17.04.2021

Einlass / Beginn

11:00/14:00 Uhr

Austragungsort

Muggendorf Thal

Durchführender Verein

LAC fun & action Zillingtal
0676/7577979
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Hauptstraße 50
7034 Zillingtal

   

KONTAKTPERSONEN

Wettkampfvorbereitung

Franz Dwornikowitsch
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder +43 676 481 29 43

Wettkampfleitung

Josef Lackinger

Covid-19-Verantwortlicher

Dr. Claudia Hauptmann

BLV-Wettkampfrichter

Andreas Biederbeck

NENNUNGEN UND MELDUNG

Nennungen

Bis 12.4.2021 für Athleten-/innen des BLV, sowie im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auch für externe Athleten-/innen (aus anderen Bundesländern mit gültiger ÖLV-Lizenz)
Online unter https://oelv.athmin.at

Nachnennungen

Keine Nachnennung möglich!

Startnummernausgabe

11:00 – 13:00 Uhr

Meldung

11:00 – 13:00 Uhr

Zahlungsmodalitäten

Nenngeld € 25, -- einzuzahlen auf das
Konto IBAN AT73 3219 5000 0020 7993,
lautend auf LAC fun&action Zillingtal

Nachweis zur Startnummernausgabe mitbringen

Zusatzinformation

Bei Nichtantreten trotz Nennung werden dem Athletenverein 20 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet.

WERTUNG:

Einzelwertung und Teamwertung nur in der Allgemeinen Klasse (ab Jg. 2002).
Ein Team besteht aus den besten drei Läufern/innen laut Einlaufliste (Platzziffer)

LAUFSTRECKE:

FF-Thal – Unterberg Schutzhaus

Distanz: 7,2km – 590 Höhenmeter

ZEITNEHMUNG:
Hand

ZEITPLAN:
Meldestelle Startnummernausgabe: 11:00 – 13:00 Uhr
Start: Berglauf AK 14:00
Rücktransport: nach 16 Uhr (Schlusswagen Bergrettung)

Parkplatz: in der Umgebung

HAFTUNG: Für Verletzungen, Schäden und abhandengekommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

COVID-19-INFORMATIONEN

Sportveranstaltungen im Spitzensport

  • 14(1) Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportlern zuzüglich der Trainer, Betreuer und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig. Der Veranstalter hat für diese Personen basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzeptzur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

An dieser Veranstaltung können alle Sportler teilnehmen, die sich als Spitzensportler klassifizieren:

  • 3 Z 6 BSFG 2017 definiert "Spitzensportler" wie folgt: Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen. Laut Sport Austria (ehem. BSO) sind das alle Sportler/innen mit einer Verbandslizenz, die an dem nationalen Meisterschafts- und Wettkampfprogramm teilnehmen.

Der Austragungsort dieser Veranstaltung befindet sich im Außenbereich.

Es wird darauf geachtet, dass sowohl Teilnehmer als auch Trainer bestmöglich am Veranstaltungsgelände aufgeteilt sind. Somit kann auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Personen geachtet werden.

Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung nach §14 Sportveranstaltungen im Spitzensport (siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011413).

Es ist aus diesem Grund keine Veranstaltungsmeldung zu tätigen, da eine geschlossene Veranstaltung nicht meldepflichtig ist (weder bei der Gesundheitsbehörde noch beim Veranstaltungsreferat).

Das Teilnehmerfeld ist auf maximal 200 Personen (Outdoorveranstaltung) limitiert.

Weiters bekommen alle Personen, deren Testergebnis kontrolliert wurde, ein Armband, welches als Akkreditierung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände dient.

Teilnehmer*innen

  1. Jeder beim ÖLV bzw. BLV gemeldete Athlet verpflichtet sich mit seiner Anmeldung einen offiziellen Covid 19-Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, welcher bei einer offiziellen Teststraße durchgeführt wurde, bereitzuhalten und vorzuweisen. Selbsttest nicht zulässig!
    Die Vorlage des Testergebnisses wird beim Zutritt durch Personal des Veranstalters kontrolliert.
    Es gilt für die Berechnung des Zeitraums von 48 Stunden die Startzeit.
  2. FFP2-Maskenpflicht für alle Trainer und Athleten im Startbereich. Nach dem Start dürfen die Läufer die Maske abnehmen. Im Ziel bzw. beim Rücktransport ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  3. Die Covid 19 Anweisungen vor Ort der Helfer und Streckenposten sind verpflichtend einzuhalten!
  4. Die Abstandsregeln von 2 m sind im Startbereich strikt einzuhalten.
  5. Keine Umkleidemöglichkeit vor Ort und Dusch Möglichkeit aufgrund der Corona Situation. (Bitte umgezogen zum Rennen kommen bzw. nützen Sie ihr Auto). Kleidertransport zum Ziel ist vorgesehen.
  6. Siegehrung im Freien. Es ist eine FFP2 Maske zu tragen. Siegerehrung – Medaillen und Urkunden zur Selbstentnahme!
  7. Beim Betreten des Startgeländes zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltungen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 Meter einzuhalten. Zusätzlich ist bis knapp vor dem Start bei der Veranstaltungen eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
  8. Die gekennzeichneten Abstands- Bodenmarkierungen sind verpflichtend zu beachten.

Trainer*innen, Kampfrichter*innen, Organisation

  1. Alle Personen, die an der Veranstaltung mitarbeiten (Kampfrichter, Startnummernausgabe, Helfer etc.) müssen ebenso einen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststraße vorweisen. Diese Personen werden vor dem Eintreffen der Spitzensportler kontrolliert. Sofern der Test negativ ausgefallen ist, darf bei der Veranstaltung mitgearbeitet werden.

Zuseher*innen

  1. Aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 01.11.2020 werden bei der Veranstaltung keine Zuschauer zugelassen.

Verpflegung

  1. Vom Veranstalter werden lediglich frei zu entnehmende Getränke zur Verfügung gestellt. Bei der Schutzhütte wird im Freien ein Kantinenbetrieb angeboten unter Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen und Verordnungen.

Weitere INFORMATIONEN

  1. Die Toiletten befinden sich im Startbereich. Es sind weder Umkleidekabinen noch Duschen vorgesehen. Wie bereits beschrieben, dürfen die Toiletten ausschließlich von negativ getesteten Personen und bei Tragen einer FFP2-Maske genutzt werden.
  2. Weiters sind sowohl aktive Teilnehmer, als auch die Mitarbeiter der Veranstaltung, zu häufigem Händewaschen mit Wasser und Seife, sowie zur regelmäßigen Händedesinfektion aufgerufen.
  3. Im Bereich der Toilettenbefinden sich ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, Seifenspender, Einmal-Papierhandtücher, sowie Desinfektionsmittelspender.
  4. Im Außenbereich werden Desinfektionsmittelspender vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
  5. Es erfolgt ein regelmäßiges Desinfizieren der Oberflächen, z.B. bei der Startnummernausgabe.
  6. Entsprechende Flächendesinfektionsmittel werden ebenfalls vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die Hände-, sowie Flächendesinfektionsmittel wurden vom Veranstalter nach handelsüblichen Kriterien ausgewählt.

TECHNISCHE INFORMATIONEN

Bestimmungen

Die Meisterschaften werden nach den Bestimmungen von World Athletics und des ÖLV durchgeführt. Allgemeine Details sind der LAO und den NWB zu entnehmen. Genauere Details über Teilnahmebedingungen, Nennungen, Bewerbsmeldungen bzw. verspätete Bewerbsmeldungen, Wertungen, etc. sind den Allgemeinen Bestimmungen für Burgenländische Landesmeisterschaften 2021 zu entnehmen.

Anti-Doping

Mit der Teilnahme verpflichten sich die Sportler*innen zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes sowie der diesbezüglichen Vorschriften des ÖLV und von World Athletics.

Teilnahmebeschränkung

Für die Teilnahme an der Meisterschaft gelten 2021 spezielle Qualifikationskriterien, welche im Sportprogramm 2021 des BLV verankert und dort nachzulesen sind.

https://www.burgenlaendischer-leichtathletikverband.at/images/Sportprogramm/BLV_Sportprogramm_2021.pdf

Änderungen können Aufgrund der zum Zeitpunkt aktuellen Gesetzeslage kurzfristig vorkommen!